Markus_P
Space Cadet
Jein, denn die Zuständigkeiten sind z.B. bei den WiG-Geräten weitgehend getrennt:Starfighter schrieb:passt sogar gut hier rein - denn laut internationalem recht gelten luftkissenfahrzeuge ja auch als luftfahrzeuge!
Kategorie A: reines Gleiten im Bodeneffekt - hier ist ausschließlich die IMO (International Maritime Organization) zuständig, also Seefahrzeug (dürfte auch für Hovercrafts gelten)
Kategorie B: dynamische Sprungphase (zur Überwindung von Hindernissen) möglich - Zulassung nach IMO-Richtlinien --> Seefzg, allerdings übernimmt die ICAO einen Teil des Zulassungsverfahrens
Kat. C: echte Flugphase möglich - Zulassung nach ICAO-Richtlinien --> Luftfahrzeug
Quelle: Dr. E. Wilczek: Vorlesung "Amphibienflugzeuge und Stauflügelgeräte", Aachen Mai 2000
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