AW: Bergung aufgegeben
Ein Bodendenkmal ist im Boden. Sonst wärs ein Denkmal. Ein Bodendenkmal wird durch Ausgraben zerstört. Ist so eine Ausgrabung unvermeidlich, handelt es sich bei Objekten, die dann aus dem Boden kommen, um Funde. Bei diesem Fund ist die Eigentumsfrage zu klären. Da gibts dann ggf feine Unterschiede aufgrund der unterschiedlichen Regelungen pro Bundesland. Geht der Fund nicht in Staatsbesitz über, hat anschliessend das Denkmalamt nix mehr zu melden, was die Konservierung oder eine Restaurierung anbelangt. So ist die Lage. Die Frage ist also, wem der Fund in Cottbus gehört. Nachdem aber sowohl Grundstück als auch ehem. Miltärobjekt staatlich sind, entscheiden auch diese, was damit geschieht.
Eine Lagerung unter nahezu freiem Himmel ist konservatorisch wohl wirklich bedenklich und nicht wirklich nachvollziehbar. Ich denke, da stecken nicht bürokratische, sondern finanzielle Überlegungen dahinter. Oder eben doch ungeklärte Besitzverhältnisse.
Was die Restaurierung anbelangt: Konservierung unbedingt ja, Restaurierung eigentlich nein. Das ist bei technischen Geräten schlecht nachvollziehbar, aber museal betrachtet ändert man am Objekt so wenig wie nur irgend möglich. Zudem ist oberstes Prinzip, Restaurierungen immer so auszuführen, dass sie rückgängig gemacht werden können, also ohne Probleme die originale Substanz von der nachträglichen Ergänzung trennen zu können. Das ist zB in archäologischen Museen auch schon immer gelebte Praxis, aber, wie gesagt, bei technischem Großgerät nicht einfach zu verstehen. Auch der Museumsmensch, der auf seine Eintrittszahlen schielen muss, hat ggf für einen Schrotthaufen wenig übrig.
Um meine offene Frage zu stellen: Wem gehört der Cottbus-Fund?