Das hängt damit zusammen, dass der Learjet der GFD ein zivil registriertes Luftfahrzeug war. Unfälle, an denen ausschließlich militärisches Fluggerät beteiligt war, werden in D vom General Flugsicherheit untersucht. Da das dann ja auch nur die Schäden von Militärangehörigen und Material der Streitkräfte betrifft, die vom Bund unmittelbar übernommen werden, gehen diese die Öffentlichkeit erst einmal nichts an. Die Berichte der BfU sollen ja dazu dienen, die Verkehrs- und Hobbypiloten auf eventuelle Gefahren hinzuweisen oder technische Probleme zu erläutern. Diese Informationen erfolgen bei den Streitkräften jedoch intern in den Einheiten an jeden, den es betrifft. Ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht nicht, weil niemand der Verkehrs- und Hobbypiloten jemals einen Eurofighter oder Kampfhubschrauber Tiger fliegen wird
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Für andere Ereignisse haben die Streitkräfte ja auch eigene Polizeidienststellen, ob die jetzt Feldjäger, Koninklijke Marechaussee oder schlicht Military Police heißen. Wenn zwei Militärfahrzeuge einen Unfall bauen, erfolgt die Untersuchung durch die Feldjäger oder die Militärpolizei des betroffenen Natostaates. Die Landespolizei hat da nichts zu melden und die Ahndung erfolgt ggf. militärintern. Die Landes- oder kommunalen Bußgeldstellen sind da nicht zuständig und haben eventuelle Anzeigen an die jeweilige Militärpolizei abzugeben. Das muss dann auch nicht immer zum Vorteil des betroffenen Militärangehörigen sein. Nur Strafverfahren werden an die Staatsanwaltschaften abgegeben, weil es in D seit dem Ende der DDR keine Militärgerichtsbarkeit mehr gibt. Im westlichen Teil hat es die seit der Gründung der Bundeswehr nie gegeben.