09.06.2016: Absturz Patrouille Suisse Tiger J-3086, Leeuwarden (NL)

Diskutiere 09.06.2016: Absturz Patrouille Suisse Tiger J-3086, Leeuwarden (NL) im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Finde ich vollkommen falsch, Anstatt die im Unfallbericht genannten systemischen Bedingungen zu ändern wird hier ein Schuldiger gesucht.
krohmie

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Finde ich vollkommen falsch,
Anstatt die im Unfallbericht genannten systemischen Bedingungen zu ändern wird hier ein Schuldiger gesucht.
 
lutz_manne

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Da bin ich aber mal gespannt, wie sie beweisen wollen, dass er "bei dem von ihm geflogenen Annährungsmanöver seine Sorgfaltspflichten verletzt" haben soll. Noch dazu bei einem Übungsflug.
Demnach dürfen einem beim Üben wohl keine Fehler passieren. Schätze hier kollidiert der Papiertiger mit der Realität.
 
macfly

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Dass wegen Fahrlässigkeit gegen den Piloten ermittelt wird, war allerdings schon Anfang 2019 mitgeteilt worden - unmittelbar nach der Veröffentlichung des Flugunfallberichts.

Meldung der VBS (schweizer Verteidigungsministerium) aus 2019:
"Aufgrund dieser Ergebnisse hat der Untersuchungsrichter dem Kommandanten der Luftwaffe beantragt, gegen den mutmasslich unfallverursachenden Piloten eine Voruntersuchung zu eröffnen, da dieser sich möglicherweise der fahrlässigen Verschleuderung von Material im Sinne von Art. 73 MStG sowie der Verletzung von Dienstvorschriften im Sinne von Art. 72 MStG schuldig gemacht habe.
Divisionär Bernhard Müller, Kommandant der Luftwaffe, hat die Anträge des Untersuchungsrichters gutgeheissen.
Für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung."​

Generell ist es ja gut, dass Flugunfalluntersuchung und strafrechtliche Ermittlungen strikt getrennt werden. In diesem konkreten Fall scheint es mir aber auch sehr seltsam, dass man gegen den Piloten letztendlich sogar auch Anklage erhebt. Ist ja nicht so, dass die Piloten bei dem Kunstflugmanöver "wilde Sau" gespielt hätten - sondern der Formationskunstflug war ja der offensichtliche Auftrag - und wenn dabei Fehler passieren, geht eben auch sehr mal etwas kaputt... Man kann nur hoffen, dass das jetzt nur ein pro forma Anklage ist, um den Piloten dann offiziell freizusprechen (damit man Kritikern gegenüber sagen kann, dass man in dem Fall ermittelt hat).
Auf der anderen Seite: vielleicht wissen wir auch irgendetwas wesentliches noch gar nicht. Theoretisch könnte es natürlich sein, dass es noch irgendwelche groben (strafrechtlich relevanten) Verfehlungen gab, die im Flugunfalluntersuchungsbericht gar nicht vorgekommen sind.
Mal sehen, ob wir nochmal etwas zum Ausgang des Verfahrens hören.
 
krohmie

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Laut Zeitungsbericht hat er nicht gemeldet, das er "blind" sich wieder einreiht. Daraus wird die Fahrlässigkeit konstruiert.
 
Grimmi

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Das ist normale Prozedur bei einem Unfall mit militärischem Material ab einem gewissen Wert - ob Motorrad, Auto, Panzer oder eben Flugzeug. Es sollen einfach nochmals alle Ursachen angesprochen werden. Persönlich glaub ich nicht dass dem Piloten etwas fahrlässiges bewiesen werden kann, in einem Kunstflugteam geht ja viel über Gefühl, Vertrauen und Erfahrung.
 

arneh

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Laut Zeitungsbericht hat er nicht gemeldet, das er "blind" sich wieder einreiht. Daraus wird die Fahrlässigkeit konstruiert.
Naja, das war sicherlich ein Fehler. Aber ich kann mir irgendwie nur schwer vorstellen, dass das in die Kategorie Fahrlässig oder gar grob fahrlässig einsortiert wird. Wenn sicherer Formationsflug nur davon abhängt, dass bestimmte Worte gesagt werden, sollte man nochmal kurz nachdenken. Es kann immer sein, dass just in dem Moment noch ein anderer funkt und das Wort untergeht. Das klingt für mich ein bisschen an den Haaren herbeigezogen.
Im konkreten Fall glaube ich hat mit reingespielt, dass sie auf die andere Formation aufgelaufen sind. Das wirkte irgendwie etwas ungeplant und hat m.M.n. zu Unruhe beigetragen. Evtl. könnte man darüber nachdenken, die Verfahren zum Wiedereinreihen nochmal etwas zu überdenken und ggf. 'entzerren'. Das wären aus meiner Sicht sinnvolle Punkte, die es Wert wären näher zu betrachten.
Ob jetzt einer 'blind' gefunkt hat oder nicht überzeugt mich irgendwie nicht so recht, wenn es darum geht, solche Missgeschicke in Zukunft zu vermeiden. Wegen der kleinen Unterlassung können sie den Piloten meinetwegen einmal den Hof kehren lassen, das sollte es dann aber auch an Bestrafung gewesen sein. Da haben dann wenigstens alle noch ihren Spaß dran.
 
Intrepid

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Die nicht abgegebene Meldung "blind" kann sich auch auf eine falsche Zielfixiertheit beziehen. Und die würde einen Piloten als charakterlich untauglich definieren. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die Meldung nicht das erste Mal ausgeblieben wäre, aber dieses Mal zum Unfall geführt hätte.
 
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Der betroffene Pilot ("Püpi") hat sich in den Jahren nach dem Unfall über 2nd Solo, 1st Solo und seit 2020 zum Lead der Patrouille Suisse entwickelt. Auch für 2021 ist er wieder als Leader der Formation unterwegs.

Klingt nicht so, als wenn das schweizer Militär nach dem Unfall irgendwelche Zweifel an seinen (charakterlichen) Fähigkeiten hatte oder ihm noch irgendein dramatisches Verfahren wegen größerer Pflichtverletzungen anhängen würde.

Wir (und die Zeitung) haben hier offensichtlich zu viel in diese Information "Pilot angeklagt" hineininterpretiert. Das Verfahren ist wohl, wie Grimmi sagt, eine Formalität des Militärs. Zeigt mal wieder, dass man auch bei Kenntnis von Fakten vorsichtig mit der Interpretation sein muss. Kennen wir ja in dieser Rubrik. Betrifft eben nicht nur die Interpretation technischer Fakten.
 
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doncorleone117

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Flugunfall in Leeuwarden (NL) von 2016: Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 2 in Aarau

Bern, 15.11.2022 - Am 19. Dezember 2022 beginnt in Aarau die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 2 gegen einen Piloten der Kunstflugformation «Patrouille Suisse». Dieser kollidierte während eines Trainingsflugs mit einem zweiten Kampfjet der Patrouille Suisse. Dem Piloten werden fahrlässiger Missbrauch und Verschleuderung von Material, fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs sowie mehrfache fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vorgeworfen.

Vom 19. Dezember bis am 23. Dezember wird die Hauptverhandlung des Militärgerichts 2 stattfinden, die den Flugunfall vom 9. Juni 2016 in der Nähe des niederländischen Luftwaffenstützpunkts Leeuwarden zum Gegenstand hat. Am 9. Juni 2016 kollidierten während eines Trainingsflugs für die Netherland Air Force Open Days 2016 zwei Kampfflugzeuge vom Typ «Northrop F-5 E Tiger II» der Patrouille Suisse. Bei diesem Flugunfall stürzte eines der beteiligten Flugzeuge ab. Der Pilot konnte sich mit dem Schleudersitz retten und überlebte den Unfall leicht verletzt. Der zweite Pilot konnte sein beschädigtes Flugzeug sicher landen. Die Anklage wirft dem ersten Piloten fahrlässigen Missbrauch und fahrlässige Verschleuderung von Material, fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs sowie mehrfache fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vor. Die ursprünglich für November 2021 angesetzte Hauptverhandlung musste wegen fehlender rechtsgenüglicher Verteidigung am Eröffnungstag vertagt werden.

Die Verhandlung beginnt am Montag, 19. Dezember 2022, 13.30 Uhr im Kultur- und Kongresshaus Aarau (Schlossplatz 9, 5000 Aarau). Sie ist öffentlich. Das Militärgericht 2 wird von Oberstleutnant Kenad Melunovic präsidiert. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstage vorgesehen.

Medienschaffende und andere interessierte Personen, die an der öffentlichen Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Montag, 12. Dezember 2022 bei der Kommunikation Militärjustiz anzumelden. Die angemeldeten Personen, die aufgrund einer allfälligen Sitzplatzbeschränkung an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen können, werden bis spätestens drei Tage vor der Hauptverhandlung informiert. Den angemeldeten Medienschaffenden werden vor der Hauptverhandlung die Anklageschrift sowie zusätzliche Informationen zum Verfahren zugestellt.

Quelle: Flugunfall in Leeuwarden (NL) von 2016: Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 2 in Aarau (admin.ch)
 

klaus06

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Das Urteil: (Watson.ch)

Das Militärgericht 2 verurteilte den 37-jährigen Piloten aus der Ostschweiz am Donnerstag zu einer bedingten Geldstrafe von drei Tagessätzen zu 160 Franken. Die Probezeit für diese Mindeststrafe beträgt zwei Jahre. Der Berufspilot wurde wegen fahrlässigen Missbrauchs und Verschleuderung von Material verurteilt.

Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs. Eingestellt wird das Verfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften. Der Auditor (Ankläger) hatte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.



 
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Fi156

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Was für ein Schweizer Schmarr'n!
 

BiBaBlu

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die Militärjustiz hat schlicht nach Vorschrift gearbeitet, es fand sich nunmal trotz allem fahrlässiges fehlbares Verhalten, das vermeidbar gewesen wäre, daher die Strafe, im Kontext der Aufgabe (Kunstflugstaffel) aber eben nicht grobfahrlässig o.ä. daher im Bereich Mindeststrafe.

Die Militärjustiz hat hier mMn. korrekt geurteilt, da sie nüchtern die Situation beurteilen sollte und in ihrem Rahmen arbeitet.
 
lutz_manne

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Bedeutet aber auch, dass scheinbar niemand Fehler machen darf. Er hat es ja nicht absichtlich gemacht. Fehler dürfen nicht passieren, sind aber menschlich. Dafür eine Strafe auszusprechen ist nicht ganz nachvollziehbar. Auch wenn es sich hier um eine Verkettung handelt, die in einem kurzen Zeitfenster geschehen ist.
 

jackrabbit

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Moin,

Bedeutet aber auch, dass scheinbar niemand Fehler machen darf.
so ein Quatsch. Es ist doch bekannt, dass beim Militär Fehler vom Grundsatz her gerügt/ bestraft werden. Das ist halt die dortige Auslegung von „Disziplin“. Die Wertung des Fehlers erfolgt über die Höhe der Bestrafung.

Grüße
 
Alpha

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Hat jemand den Untersuchungsbericht gefunden? Ohne diesen ist es schwer, den Vorfall bzw den genauen Vorwurf einzuschätzen. Insgesamt erscheint mir das als recht altmodische Auslegung einer sachfremden Justiz - im Sinne von "einer muss ja irgendwie Schuld sein" und eine Abgrenzung "Fahrlässig" vs. "grob Fahrlässig" ist für mich da auch nicht ersichtlich. Eine Aussage wie "hat nicht blind gecalled" ist viel zu pauschal und entspricht einfach nicht der Realität.

Ja, in einer "perfect World" wären alle ständig "visual" und niemals auch nur eine Sekunde "blind" - aber das ist weder der Fall noch unbedingt notwendig. Es gibt durchaus Situationen, wo ein anderer mal kurz aus der Sicht gerät, aber trotzdem aus der Summe von "Situational Awareness" und dem erwartbaren Verhalten aller Teilnehmer ein ausreichendes Sicherheitsniveau gegeben ist. "Blind" allein reicht für die Beurteilung schlicht nicht aus, so schwarz-weiss ist die Fliegerei dann doch nicht. Daher meine Frage nach dem Bericht. Wohl jeder Pilot eines Kampfjets erlebt in seiner Zeit Situationen, die mindestens "sehr knapp" waren, aber letztlich in der Natur der Sache liegen - unter einen juristischen Lupe aber wahrscheinlich irgendwo einen (wenn auch kleinen) gemachten Fehler offenlegen würden. Ich kann mich da durchaus an mehrere Erfahrungen dieser Art erinnern.

Und insgesamt sollte man sich fragen, was die Bestrafung nun bewirkt oder für die Zukunft verbessert. Offensichtlich will man eigentlich nicht, dass die Piloten nun sagen "dann fliegt euren Sche**s doch allein - und zwar immer fehlerfrei!" (offensichtlich will die Schweiz ja ein Kunstflugteam haben) und offensichtlich hat der Pilot auch keinerlei Tendenzen, häufiger "Blind-Calls" zu übersehen (sonst wäre er da nie angekommen oder spätestens danach nicht mehr im Team). Es ist auch allen klar, dass das eine herausfordernde Art der Fliegerei ist und es in der Natur der Sache liegt, dass Fehler passieren - immer und weltweit.

Und schließlich: In der Fliegerei gilt heute eigentlich "Just Culture" - wer über gemachte Fehler (solange diese nicht vorsätzlich sind) offen und von allein berichtet, der wird dafür nicht bestraft und alle lernen aus dem Vorfall. Das Vorgehen der Schweiz trägt sicher nicht dazu bei, dass zukünftig freimütig über Zwischen- oder Unfälle berichtet wird.

Kurz: Der juristische Wille nach Bestrafung erscheint mir hier weder zielführend noch hilfreich sondern weltfremd und kontraproduktiv für die Flugsicherheit. "Do not touch the Ground or anything attached to it - or another aircraft" ist eine Fliegerweißheit, aber kein juristischer Indikator für Strafwürdigkeit. Mal sehen, ob der Abschlussbericht veröffentlich wird.
 
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The Duke

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[ˈviːsˌbaːdn̩]
Das ist immer der Gegensatz. Die Unfalluntersuchung soll nur aufklären, um weitere Fehler zu verhindern, was aber bedeutet, dass die Piloten so offen wie möglich mit den Untersuchern arbeiten müssen. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte ermitteln Schuldige, deren Verhalten bestraft wird nach den geltenden Gesetzen – da sollte man kein Wort zu viel sagen. Das steht sich diametral gegenüber.

Es gibt meines Wissens keine Idee, wie man diesen Konflikt auflöst. In der Schweiz wurde auch ein Fluglotse aus Kloten verurteilt, der zwei Flugzeugen Freigaben gegeben hatte, die sich auf den kreuzenden Bahnen entgegen gekommen wären. Die Aufmerksamkeit einer Besatzung hat schlimmeres verhindert, Skyguide hat das intern aufgearbeitet, der Lotse wurde so wie hier aber trotzdem wegen seines Verhaltens strafrechtlich belangt.

Für die Aussagebereitschaft der Beteiligten ist das Gift. Bei Gericht fehlt aber dieser Blick auf die Dinge, die wir in der Luftfahrt haben.
 

BiBaBlu

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Bedeutet aber auch, dass scheinbar niemand Fehler machen darf. Er hat es ja nicht absichtlich gemacht.
Es geht um piloten, sehr langwierig ausgebildeten Spezialisten, denen man das mit teuerste Gerät einer Armee anvertraut, die Ansprüche an diese sind denn auch besonders hoch!
Nein, "Fehler dürfen nicht halt mal gemacht werden" und das erst Recht nicht beim Kunstflug, denn hier ging alles gimpflich aus, aber es hätte - siehe Thread um die zwei Toten beim Kunstflugunfall in Gera - auch katastrophal enden können.

Also Nein, Fehler machen ist eben nicht in Ordnung und gehört in der Funktion geahndet, das ist dann die Aufgabe der "sachfremden Justiz" (ist sie nicht, in der Schweiz ist die Militärjustiz gerade eben nicht sachfremd, sondern eben aus der Armee heraus besetzt, nicht mit zivilen Beamten, das ist ein bewusster Unterschied.

Das Strafmass ist gering, es gibt keinen weiteren Regress und der Fall ist damit sauber abgeschlossen, aber dass es zum Urteil kam ist eben wichtig, es ist der korrekte Prozess, es ist übrigens eben auch zur Sicherheits des Angeklagten, dass keine weiteren Forderungen kommen können oder keine weiteren Anschuldigungen im Raum stehen können.
 

BiBaBlu

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Für die Aussagebereitschaft der Beteiligten ist das Gift. Bei Gericht fehlt aber dieser Blick auf die Dinge, die wir in der Luftfahrt haben.
Nein, es ist eben kein Gift, hier war das ganze sehr unprätentiös und sauber aufgearbeitet und das Strafverfahren wird auch sehr bewusst erst nach Abschluss der Ermittlungen eröffnet und selbst die Maximalstrafe wäre harmlos gewesen.

Fehlverhalten gehört eben schon auch geahndet, auch gerade im kontext, dass es keinen Freifahrtschein dafür geben darf "weil halt Pilot" oder "weil halt komplizierter Job"

Wie stellst du dir das vor, dass zugunsten garantiert objektiver Aussagen aller Beteiligten in Zukunft kein Strafprozess mehr gegen Luftfahrt-Vergehen eröffnet werden darf? "weil sonst wird keiner mehr offen reden"?
Hast du dir auch nur kurz überlegt, was die Konsequenz aus dieser Forderung ist? Nämlich dass eben schlussendlich alle Beteiligten der Luftfahrt völlig straffrei fahrlässig handeln können.

Nein!
natürlich gehört das juristisch untersucht und wenn strafrechtlich relevant, geahndet.
"Ihr in der Luftfahrt" habt da keinen Sonderstatus.
 
Thema:

09.06.2016: Absturz Patrouille Suisse Tiger J-3086, Leeuwarden (NL)

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