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Die Türkei kann da nicht machen was sie will, denn mit dem Vertrag hatte sie anerkannt:
"Die Meerengen gelten als
internationaler Schifffahrtsweg, gemäß Artikel 2 genießen
Handelsschiffe, unbesehen ihrer Ladung oder
Flagge, während Friedenszeiten die freie Durchfahrt.
Die türkischen Behörden können nur sanitäre oder Sicherheitskontrollen durchführen und Gebühren erheben, aber nicht die Passage verbieten. In Kriegszeiten dürfen alle Handelsschiffe der Staaten passieren, die nicht mit der Türkei im Krieg stehen, dürfen aber einem Feind der Türkei keine Hilfe leisten.
Für Kriegsschiffe gelten besondere Regeln. In Friedenszeiten muss der Türkei die Durchfahrt eines Kriegsschiffes auf diplomatischem Wege vorher mitgeteilt werden, in der Regel acht Tage zuvor. Kriegsschiffe von Staaten, die nicht zu den
Anrainern des Schwarzen Meeres gehören, dürfen sich nicht länger als 21 Tage im Schwarzen Meer aufhalten. Die
Tonnage von Kriegsschiffen der Nichtanrainer-Staaten, welche gleichzeitig durch die Meerengen fahren, darf 15.000 Tonnen nicht überschreiten (Artikel 11 und 14). Weiterhin dürfen Überwasser-Kriegsschiffe mit mehr als 10.000
ts Verdrängung und
U-Boote von Staaten, die nicht zu den Anrainern des Schwarzen Meeres gehören, sowie
Flugzeugträger generell die Meerenge nicht passieren. Befindet sich die Türkei in einem Krieg, so stellt das Abkommen die Durchfahrt von Kriegsschiffen völlig in das Ermessen der türkischen Regierung.
Am 20. Juli 1936 von Bulgarien, England,
Frankreich, Griechenland, Japan, Jugoslawien, Rumänien, der Sowjetunion und der Türkei unterzeichnet wurde.
Der am 9. November 1956 ablaufende Vertrag bleibt, da keiner der Vertragschließenden ihn zwei Jahre vor seinem Ablauf gekündigt hat, weiter mit zweijähriger Kündigungsfrist in Kraft, das heißt also mindestens bis zum 10. November 1958.
Bei einer Revision des Vertrags von Montreux würden die Vereinigten Staaten sicher fordern, dass Kriegsschiffe in größerer Zahl und zu jeder Zeit die Meerengen passieren dürfen, doch das wäre nicht im Interesse der Türkei. Denn dann gäbe sie militärpolitisch ein wichtiges Machtinstrument aus der Hand. So bleibt der Vertrag von Montreux aus dem Jahr 1936 wohl auch die nächsten Jahrzehnte unangetastet und der Bosporus für Handelsschiffe ohne Einschränkungen geöffnet.
Obwohl die Konvention von Montreux von der türkischen Regierung verbieten Flugzeugträger in dem Meerengen zitiert wird, enthält
der Vertrag tatsächlich kein ausdrückliches Verbot auf Flugzeugträger. Allerdings Flugzeugträger sind nicht unter den Marine-Schiffsklassen aufgeführt, die ein Recht der Passage nach den Artikeln haben 10, 11 und 12, und gemäß Artikel 10 Kriegsschiffe „andere als die, die im vorhergehenden Absatz in den Kategorien fallen angegeben wird nur ein Transitrecht unter den besonderen Bedingungen genießen nach Artikel 11 und 12" zur Verfügung gestellt.
In jedem Fall sind moderne Flugzeugträger schwerer als die 15.000 Tonnen zu begrenzen, so dass es nicht-Schwarzen Meer Kräfte für den Transit moderner Flugzeugträger durch die Straße unmöglich.
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Zur Zeit hat Niemand ein Interesse den Vertrag zu kündigen, weil keiner weis was danach kommt. Ein entsprechendes Abkommen der UN, dass dies regeln würde, wurde von der Türkei nicht ratifiziert. An eine gewaltsame Klärung ist niemand interessiert.
Solange sie die bisherigen Passagen nicht unnötig erschwert, auch wenn sie von Zeit zu Zeit mal immer die Geduld der Betroffenen testet. Die Nachfolgestaaten der SU sind noch nicht einmal Vertragspartner und können so bei den üblichen Revisionen kaum mitreden.